Bereit für den nächsten Karriereschritt? Auf zum Meistertitel!
Unsere Meisterkurse bieten dir optimale Voraussetzungen, um dich beruflich weiterzuentwickeln und neue Karrierechancen zu erschließen. Egal, ob du im technischen oder handwerklichen Bereich tätig bist – wir unterstützen dich dabei, den Meistertitel zu erwerben und dich somit als kompetente Führungskraft zu etablieren.
Aufbau der Meisterschule HWK
Du benötigst diese vier Teile:
- Teil I: Prüfung fachpraktischer Kenntnisse (Meisterprüfungsprojekt und/oder Situationsaufgaben)
- Teil II: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
- Teil III: Prüfung der wirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
- Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Damit du Aufstiegs-BAföG beantragen kannst, musst du alle vier Teile absolvieren.
Meisterkurse Teile III und IV – Gewerkeübergreifende Lehrgänge
Hier bieten wir dir die Vorbereitungskurse zu den Teilen III und IV der Meisterprüfung an. Diese Teile sind offen für alle Handwerksberufe.
Für den Teil III bieten wir einen Kurs an, der sich inhaltlich an den Abschluss „Gepr. Fachmann/Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung HWO“ anschließt. Im Teil IV erlangst du berufspädagogisches Wissen, das sich inhaltlich mit dem sogenannten AdA-Schein bzw. der Fortbildung „Ausbildung der Ausbilder gem. Ausbildereignungsverordnung“ deckt.
Vorteile als Meister/in
Mit der Teilnahme an einem Meisterlehrgang für dein Handwerk steigerst du deine berufliche Fachkompetenz, eignest dir umfangreiche betriebswirtschaftliche Kenntnisse an und lernst, wie du deinen eigenen Betrieb gründen und erfolgreich führen kannst.
Die Meisterqualifikation ermöglicht dir einerseits, dein technisches Können so im Detail auszubauen, dass du interessante Nischen für dich nutzen kannst. Andererseits wirst du auch in nicht produktbezogenen Themen geschult, was dir einen weiteren Wissensvorsprung verschafft. Flexibilität und die Fähigkeit, sich an neue Arbeitsbedingungen anzupassen – diese Eigenschaften nehmen angehende Meister/innen während des Lehrgangs ebenso mit wie absolutes Durchhaltevermögen. Die besten Voraussetzungen für die langfristig erfolgreiche Leitung eines Betriebes.
Der Meisterbrief ist ein Markenzeichen für Qualität. Er ist dein Aushängeschild, mit dem du bei deinen Kunden Ansehen erlangen, Vertrauen schaffen und dich am Markt behaupten kannst. Vielleicht ist das ein Grund dafür, dass Meisterbetriebe seltener in die Insolvenz gehen als andere Betriebe. Übrigens kommst du auch bei Banken besser an: Als Existenzgründer/in mit Meisterbrief erhälst du eher die nötigen Bankkredite als unqualifizierte Gründer/innen.
Für die Nachfolgeregelung deines Betriebes sorgst du als Handwerksmeister/in selbst: Du kannst deine Auszubildenden erfolgreicher qualifizieren und dir so deinen eigenen leistungsstarken und motivierten Nachwuchs heranbilden.
Bei einer Befragung von Absolventen der Handwerkskammer Düsseldorf ergab sich zum Beispiel diese positive Entwicklung: 87 % hatten mehr Verantwortung, 60 % ein höheres Einkommen, 42 % eine interessante Tätigkeit und 26 % bessere Aufstiegsmöglichkeiten.
Meister/innen sind berechtigt, den Studiengang „Gepr. Betriebswirt HwO“ zu absolvieren und somit den höchsten Abschluss im Handwerk (auf Master-Niveau) zu erwerben. Alternativ haben Meister/innen die Berechtigung, an Hochschulen zu studieren. So steht deiner weiteren Karriere viele Wege offen.
Du meldest dich zu allen vier Teilen der Meisterschule schriftlich oder online an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nachdem du dich angemeldet hast, bekommst du ca. vier bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Bestätigung und eine Einladung zum Lehrgang.
Zulassung zur Meisterprüfung
Nach den Vorbereitungskursen steht die Meisterprüfung an. Eine Zulassung zur Prüfung kann über zwei Wege erreicht werden. Du musst im betreffenden Gewerk entweder die Gesellenprüfung bestanden haben oder umfangreiche Arbeitserfahrung mitbringen. Im Wortlaut ist dies in der Handwerksordnung (§ 49 Abs. 1 und 2 HwO) nachzulesen:
- Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. (Der Nachweis von Gesellenzeit ist in diesem Fall nicht erforderlich.)
- Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.
Aufbau der Meisterschule IHK
Du benötigst diese Teile:
- Ausbildereignung (AEVO): Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation, die zur Ausbildung von Auszubildenden befähigt
- Basisqualifikation (BQ): Grundlegende fachliche und fachübergreifende Kenntnisse, die in einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen werden
- Handlungsspezifische Qualifikation (HQ): Vertiefte fachrichtungsspezifische Kenntnisse, ebenfalls schriftlich geprüft
- Situationsbezogenes Fachgespräch: Mündliche Prüfungsleistung mit Präsentation zu einer praxisnahen Aufgabenstellung
Damit du Aufstiegs-BAföG beantragen kannst, musst du alle Teile absolvieren.
Fördermöglichkeiten:
Unsere Kurse bieten dir nicht nur eine hochwertige Weiterbildung und die Chance, deine Karriere voranzubringen, sondern auch finanzielle Unterstützung. Mit Förderungen wie dem Aufstiegs-BAföG oder anderen Programmen kannst du deinen beruflichen Aufstieg leichter finanzieren und deine Zukunft erfolgreich gestalten.
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